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Um Missverständnissen vorzubeugen, unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme unserer Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit, bzw. mit
der Anforderung von Informationen, eines Exposés, einer Objektbesichtigungen
oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter eines
von Rövenich-Immobilien angebotenen und nachgewiesenen Objektes kommt ein
Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den Bedingungen dieser AGB
zustande.
2. Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages, haben wir
gegen den Käufer einen Anspruch auf Zahlung von 7,14 % *** Courtage aus dem
Gesamtkaufpreis inklusive der gesetzlichen MWSt. soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde. Bei Mietverträgen beträgt die vom Mieter zu
zahlende Courtage das 2,38-fache der Monatskaltmiete, inklusive der gesetzlichen
MWSt., soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
*** In Regionen, in denen der ortsübliche
Courtagesatz darunter liegt, berechnen wir die ortsübliche Courtage, mindestens
aber 4,76 % inklusive der gesetzlichen MWSt.
Die Maklercourtage ist verdient, sobald durch
unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein
wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklercourtage
ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages (bei Auslandsobjekten auch mit
Abschluss eines Privatkaufvertrages) bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrages
zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich
vereinbart sind.
3. Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des
Miet-/Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Miet-/Kaufvertrages. Bei
notariellen Kaufverträgen hat der Makler das Recht im Kaufvertrag seinen
Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit zu beurkunden.
4. Doppeltätigkeit
Wir dürfen auch für die Gegenseite tätig sein.
5. Weitergabe
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur
für den Empfänger / Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch
Verschulden des Empfängers / Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt
dadurch ein Vertrag zustande, schuldet der Interessent die volle unter 2.
vereinbarte Maklercourtage.
6. Haftung
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen
Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung
übernommen werden. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich eine
Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene
Kaufvertrag.
7. Verjährung
Schadenersatzansprüche gegen den Makler verjähren
in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens
jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von
Schadensersatzansprüchen ist generell ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung
dieser Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Ist unser Kunde Kaufmann oder
unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und
Erfüllungsort der Geschäftssitz des Maklers
Stand: 14.04.2009 |