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Um Missverständnissen vorzubeugen, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Anforderung von Informationen, oder eines Exposés, Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter eines von Rövenich-Immobilien angebotenen Objektes kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den Bedingungen dieser AGB zustande.

 

2. Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages, haben wir gegen den Käufer einen Anspruch auf Zahlung von 6,96 % *** Courtage aus dem Gesamtkaufpreis, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Mietverträgen beträgt die vom Mieter zu zahlende Courtage das 2,32-fache der Monatskaltmiete soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

 

***In Regionen, in denen der ortsübliche Courtagesatz darunter liegt, berechnen wir die ortsübliche Courtage, mindestens aber 4,06 % inklusive der gesetzlichen MWSt.  

 

Die Maklercourtage ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklercourtage ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages (bei Auslandsobjekten auch mit Abschluss eines Privatkaufvertrages)  bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

3. Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des
Miet-/Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Miet-/Kaufvertrages. Bei notariellen Kaufverträgen hat der Makler das Recht im Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit zu beurkunden. 

4. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

 

Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 5 Jahren danach jedoch gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Courtage zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Courtage. 

 

5. Nachwirkung

Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 5 Jahren danach jedoch gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Courtage zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Courtage.

 

6. Doppeltätigkeit

Wir dürfen auch für die Gegenseite tätig sein.

 

7. Weitergabe
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den Empfänger / Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Empfängers / Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, schuldet der Interessent die volle unter 2. vereinbarte Maklercourtage.

8. Haftung
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. 

 

Unsere Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.

 

Schadenersatzansprüche gegen den Makler verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die ungültige Klausel ist durch eine gültige, die dem beabsichtigtem Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

10. Schlussbestimmungen
Soweit zulässig, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

 

Stand: 13.10.2004