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Baugrundstücke - bauen in Berlin und Umgebung

Immobilien in Berlin

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    Baugrund   Grundstück   Berlin   Brandenburg   GRZ und GFZ

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Berlin Baugrundstücke

Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, dass gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf.

 


Reserviert

Baugrundstück in Berlin-Hermsdorf. Hermsdorf ist ein stark durchgrünter Bezirk mit einem hohen Anteil an denkmalgeschützten Villen und als Wohnstandort bei den Bundesbediensteten sehr beliebt . Kaufpreis deutlich unter Verkehrswert!


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Baugrund für Einfamilienhaus in 14641 Wustermark nahe Berlin-Spandau 

 

Kaufpreis: 85.000,--  Euro   

 


Ein Baugrund stück ist insofern Teil von Bauland. In Deutschland gilt ein bisher unbebauter Baugrund als bebaubar und damit als Baugrundstück, wenn die zuständige Gemeinde als Teil der Bauleitplanung einen Bebauungsplan beschlossen hat. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung können diese Gebiete vorher auch den Status von Bauerwartungsland erhalten. Gedeckt durch die Baunutzungsverordnung kann auch eine Bebauung ohne vorhandenen Bebauungsplan möglich sein, wenn dies der „ortsüblichen Nutzung“ entspricht, also auf leer stehenden Grundstücken, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ (§ 34 Baugesetzbuch). Faktisch sind damit viele Grundstücke innerhalb von geschlossenen Ortslagen potenzielle Baugrundstücke. Entscheidend für die praktische Bebaubarkeit sind dabei jedoch die Grundstücksabmessungen, da Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen.

 

Der Umfang der Bebaubarkeit eines Baugrundstücks ergibt sich aus der

 

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (BauNVO, §19), abgekürzt GRZ, gibt den Flächenanteil eines Grundstücks, den man bebauen darf, in Prozent an.

Beispiel: Ist die GRZ des Grundstücks 0,4, so darf man 40 Prozent dieser Fläche bebauen,

 

und der

 

Geschossflächenzahl (GFZ )

Die Geschossflächenzahl (BauNVO, §20), abgekürzt GFZ gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten

Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf.

Beispiel: Ein Grundstück hat eine Fläche von 500 m² und eine GFZ von 1,0. Die Summe der Geschossfläche in allen auf dem Baugrund befindlichen Gebäuden darf somit ebenfalls 500 m² betragen. Man könnte beispielsweise ein viergeschossiges Gebäude mit jeweils 125 m² Geschossfläche pro Geschoss errichten (4 x 125 m² = 500 m²).

 



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