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Baugrundstücke in Berlin und Brandenburg

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Baugrund in und um Berlin

verkauft

 

Bungalow und Baugrundstück in 16833 Fehrbellin

 

80 m2 Wohnfläche, 3 Räume, 1200 m2 Grundstück,

Pool, Sauna

 

 


 

Baugrund in Neuenhagen

 

Baugrundstück in 15366 Neuenhagen bei Berlin


834 m2 Ortsrandlage, bebaubar mit Einfamilienhaus..

 

 

 



Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, dass gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf. Ein Baugrund stück ist insofern Teil von Bauland. In Deutschland gilt ein bisher unbebauter Baugrund als bebaubar und damit als Baugrundstück, wenn die zuständige Gemeinde als Teil der Bauleitplanung einen Bebauungsplan beschlossen hat. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung können diese Gebiete vorher auch den Status von Bauerwartungsland erhalten. Gedeckt durch die Baunutzungsverordnung kann auch eine Bebauung ohne vorhandenen Bebauungsplan möglich sein, wenn dies der ortsüblichen Nutzung entspricht, also auf leer stehenden Grundstücken, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch). Faktisch sind damit viele Grundstücke innerhalb von geschlossenen Ortslagen potenzielle Baugrundstücke. Entscheidend für die praktische Bebaubarkeit sind dabei jedoch die Grundstücksabmessungen, da Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen.


Der Umfang der Bebaubarkeit eines Baugrundstücks ergibt sich aus der Grundflächenzahl (GRZ). Die Grundflächenzahl (BauNVO, §19), abgekürzt GRZ, gibt den Flächenanteil eines Grundstücks, den man bebauen darf, in Prozent an.


Beispiel: Ist die GRZ des Grundstücks 0,4, so darf man 40 Prozent dieser Fläche bebauen, und der Geschossflächenzahl (GFZ) Die Geschossflächenzahl (BauNVO, §20), abgekürzt GFZ gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf.

Beispiel: Ein Grundstück hat eine Fläche von 500 m² und eine GFZ von 1,0. Die Summe der Geschossfläche in allen auf dem Baugrund befindlichen Gebäuden darf somit ebenfalls 500 m² betragen. Man könnte beispielsweise ein viergeschossiges Gebäude mit jeweils 125 m² Geschossfläche pro Geschoss errichten (4 x 125 m² = 500 m²).

 

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Die rot-rote Koalition in Brandenburg hat die Grunderwerbsteuer auf einen neuen Spitzensatz von fünf Prozent angehoben. Die Finanzmisere bei Ländern und Kommunen zwingt diese zu neuen Steuererhöhungen. Eine wichtige Einnahmequelle der Bundesländer ist die Grunderwerbsteuer, die jeder Käufer beim Erwerb einer Immobilie zu zahlen hat. Beim Kauf eines 50.000 Euro teuren Grundstückes wären damit statt bisher 1.750 nun 2.500 Euro an Steuern fällig. 750 Euro mehr.