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Neue Regeln im Mietrecht
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Die Mietrechtsreform, die jetzt nach
langer Diskussion verabschiedet wurde und seit dem 1. September 2001 in Kraft
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Änderungen. Das Mietrecht wird
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Die wichtigsten Änderungen im Überblick: |
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Modernisierung |
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Barrierefreiheit |
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Betriebskosten
Gleiches gilt jetzt auch für Mieter. Auch sie
müssen ihre Einwendungen gegen die
Abrechnung innerhalb von 12 Monaten
nach Zugang der Abrechnung dem
Vermieter mitteilen. Erstmals wird im Gesetz der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit für Betriebskosten festgeschrieben. Der Vermieter muss sich bei der Verwaltung seines Eigentums, zum Beispiel bei der Einstellung eines Hausmeisters oder bei Abschluss einer Versicherung, "wirtschaftlich vernünftig" verhalten. |
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Mietzahlung |
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Mieterhöhung
Die Möglichkeit, wegen gestiegener Kapitalkosten - Hypothekenzinsen - die Miete zu erhöhen, entfällt. |
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Tod des Mieters |
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Hausverkauf |
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Kündigung |
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Zeitmietverträge Mieter und Vermieter können nur noch den so genannten qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag von vornherein ein konkreter Befristungsgrund für den Vermieter vereinbart worden ist, zum Beispiel Eigenbedarf.
Nach Ablauf der zeitlichen
Befristung muss der Mieter grundsätzlich
ausziehen. Die bisherige zeitliche
Obergrenze für diesen Typ Zeitvertrag von
5 Jahren gibt es künftig nicht mehr. Ein |
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Kündigungsfrist
Vermieter müssen auch weiterhin eine
gestaffelte Kündigungsfrist beachten. Die anfängliche Kündigungsfrist von 3
Monaten verlängert sich nach einer
Mietzeit von mehr als 5 Jahren auf 6 |
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Wohnungsumwandlung |
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Übergangsregelungen |
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Quelle: www.mieterbund.de Alle Angaben ohne Gewähr. |