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Immobilienwissen - Informationen rund um die Immobilie |
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Immobilienkauf in Spanien
Mündliche Vereinbarungen (auch telefonisch) über einen Immobilienkauf oder ein Vertrag auf einem Schmierzettel sind in Spanien auch ohne notarielle Beurkundung rechtskräftig. Wer es sich dann anders überlegt, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Preis und Kaufbedingungen der Immobilie sollten deshalb mit Bedacht ausgehandelt werden. Wichtig: Private Immobilien-Kaufverträge können nicht ins Grundbuch
eingetragen werden.
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